Direkt zum Inhalt springen

Nachhaltige Entwicklung in Köniz

"Nachhaltige Entwicklung ist kein separater Bereich der Politik. Jedes eidgenössische Departement, jedes kantonale Amt, jede Stadt, jede Gemeinde soll die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in alle Aktivitäten einbeziehen. Das ist zumeist ohne zusätzliche Belastung des Budgets und der Verantwortlichen machbar. Es braucht dazu keine Vielzahl neuer Tätigkeiten, sondern eine konsequente Umorientierung des Tagesgeschäftes: Egal, ob der Bund ein Gesetz erlässt oder eine Gemeindeverwaltung Kopierer anschafft – entscheidend ist, dass die Verantwortlichen die nachhaltige Entwicklung als Leitidee im Auge behalten." (Leitlinie 3 der Strategie Nachhaltigkeit des Bundes: Nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen.)

Nachhaltige Entwicklung als übergeordnete Vision kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie konsequent in die Gemeindepolitik integriert wird. In diesem Sinne arbeitet die Arbeitsgruppe Nachhaltige Entwicklung - bestehend aus Mitarbeitenden der Könizer Verwaltung - daran, die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in den Steuerungsprozessen und damit in der Gemeindepolitik von Köniz zu verankern. Ein Massnahmenkatalog mit Inhalten zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der Gemeinde ist in Bearbeitung.

Die Gemeinde Köniz schreitet stetig in Richtung Nachhaltigkeit voran:

  • Seit der Jahrtausendwende führt Köniz das Label «Energiestadt», dieses Programm entspricht einem zentralen Anliegen der heutigen Umweltpolitik.
  • Der Gemeinderat von Köniz hat beschlossen, die Legislaturplanung 2010 - 2014 unter Einbezug der Kriterien der nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten.
  • Ausserdem sollen grössere und bezüglich nachhaltiger Entwicklung relevante Projekte künftig einer Nachhaltigkeitsbeurteilung unterzogen werden. Bis heute wurden zwei grosse Projekte der Gemeinde, der Liebefeld Park und die Überbauung Ried, aufgrund von Kriterien der nachhaltigen Entwicklung beurteilt. Auch das Raumentwicklungskonzept (REK) sowie die Überbauungen Hertenbrünnen und am Hof wurden nach Kriterien der nachhaltigen Entwicklung beurteilt.

Ein Projekt ist dann nachhaltig, wenn es:

  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
  • das Wohlbefinden der Individuen,
  • die soziale Gerechtigkeit
  • und die Sicherung der natürlichen und kulturellen Lebensgrundlagen an seinem Standort unterstützt.

Die kürzlich gestartete Ortsplanung legt Wert auf die Vereinbarkeit mit den Aspekten der nachhaltigen Entwicklung. Davon zeugt einerseits die Ausrichtung des Raumentwicklungskonzepts auf Nachhaltigkeitskriterien, andererseits die eingesetzte NE-spezifische externe Begleitung beim Richtplanprozess.

Weiterführende Informationen

>zurück