Militärische Aufgebote und Meldepflicht
Obligatorisches Schiessen
Die Schiesspflicht muss durch alle Angehörigen der Armee, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllt werden.
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Militärische Aufgebote
Das Aufgebotsplakat für Militärdienstleistende der Schweizer Armee wird in der Gemeinde Köniz in 3097 Liebefeld, Neuhausplatz (beim Fadenspühli) angeschlagen.
Der Diensteinsatz kann über das Aufgebotstableau der Schweizer Armee abgefragt werden.
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Aufgebotsdaten der Schweizer Armee
Meldepflicht und Auslandaufenthalt
Änderungen von persönlichen Daten, Wohnadresse und Beruf müssen Sie innerhalb von 14 Tagen dem Sektionschef beziehungsweise dem Kreiskommando des Wohnortkantons melden.
Planen Sie einen Aulandaufenthalt? Bitte beachten Sie dazu die Informationen der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.