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Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 12/3 «Station Oberwangen»

Das Areal bei der Station Oberwangen ist eine grösstenteils ungenutzte Baulandreserve. Die Grundeigentümerin der Schlüsselparzellen plant hier eine dichte Wohnüberbauung mit Verkauf, Dienstleistung und Angeboten im Gesundheits- und Bildungsbereich. Mit der vorliegenden Planungsmassnahme soll die Umsetzung der Wohnüberbauung ermöglicht werden.

Modellbild von der Station Oberwangen

Lage

Das Areal liegt direkt an der Bahnstation Oberwangen. Im Westen grenzt das Areal an das Bahntrassee der SBB (Linie Bern – Freiburg) und die Autobahn A1.

Im Osten wird das Areal durch die Freiburgstrasse (Kantonsstrasse) begrenzt. Im Norden befindet sich die über Bahn und Autobahn führende Mühlebrücke.

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Station Oberwangen im 3D-Stadtmodell

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Das Projekt

Um eine qualitativ hochwertige Entwicklung des Areals sicher zu stellen, führte die Gemeinde zusammen mit den Grundeigentümerschaften ein qualitätssicherndes Verfahren durch. Am Verfahren nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Grundeigentümerschaften und der Gemeinde teil, sowie eine Projektentwicklerin und unabhängige Expertinnen und Experten aus den Bereichen Architektur, Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung und Lärmschutz.

Als Ergebnis des Verfahrens resultierte ein Richtkonzept, das die wesentlichen Aspekte der Überbauung aufzeigt, wie Gebäude, Freiräume, Erschliessung und Parkplätze. Das Richtkonzept sieht eine verdichtete, hochwertige Überbauung vor, die gut in das Orts- und Landschaftsbild passt. Mit öffentlichen Nutzungen wie Verkauf und Dienstleistungen soll die neue Wohnsiedlung den bestehenden Dorfkern Oberwangen ergänzen und diesen weiterentwickeln.

Portfolio [pdf, 1.9 MB]

Damit das Areal Station Oberwangen im Sinne des Richtkonzepts überbaut werden kann, muss der Nutzungsplan und das Baureglement (baurechtliche Grundordnung) geändert werden. Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung erfolgt in einem ordentlichen Verfahren nach Baugesetz und unterliegt der Volksabstimmung.

Aktueller Planungsstand

Die öffentliche Auflage der Änderung der Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 12/3 «Station Oberwangen» fand vom 23. November bis 22. Dezember 2023 statt. Innerhalb der Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen die Änderung der ZPP ein.

Am 17. Juni 2024 wird die Änderung der ZPP im Könizer Parlament behandelt und am 22. September 2024 ist die Volksabstimmung vorgesehen.

Planungsunterlagen

Weiterführende Informationen und Grundlagendokumente

Weiteres Vorgehen

Nach Annahme der Vorlage durch die Stimmberechtigten kann die Änderung der baurechtlichen Grundordnung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung unterbreitet werden. Im Anschluss wird das Richtkonzept weiterentwickelt und eine Überbauungsordnung erarbeitet.

Kontakt

Gemeinde Köniz
Planungabteilung, 1. Stock
Landorfstrasse 1
3098 Köniz

Öffnungs- und Telefonzeiten der Gemeindeverwaltung

Aktualisierung: 21.05.2024