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Mehrwertausgleich

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verlangt von den Planungsbehörden, dass sie die erheblichen Vorteile, die durch Planungen entstehen – sogenannte Mehrwerte – angemessen ausgleichen. Die Gemeinde Köniz regelt den Mehrwertausgleich in einem kommunalen Reglement und erläutert die wichtigsten Bestimmungen in einem Merkblatt.

In ihrer Funktion als zuständige Behörde für die Ortsplanung regelt die Gemeinde die baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten auf den Grundstücken im Gemeindegebiet. Im Zuge von Änderungen der baurechtlichen Grundordnung können erhebliche Mehrwerte auf den Grundstücken entstehen.

Gestützt auf die Vorgaben von Bund und Kanton gleicht die Gemeinde Köniz solche Mehrwerte aus. Ziel ist es, über den Ausgleich einen Beitrag an die Finanzierung von raumplanerischen und raumwirksamen Massnahmen zu leisten.

Die Ausgleichsregelungen für diese Mehrwerte sind in der Gemeinde Köniz im sogenannten «Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen» verbindlich festgelegt. Das Reglement wurde am 16. Januar 2017 vom Parlament beschlossen und ist seit dem 1. April 2017 in Kraft.

Die wichtigsten Bestimmungen erfahren Sie kompakt zusammengefasst im Merkblatt der Direktion Planung und Verkehr. Eine Übersicht über die betroffenen Grundstücke gibt der Layer «Mehrwertausgleich» im Geoportal der Gemeinde Köniz.

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Planungsabteilung