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Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 2/4 «Areal Station Wabern»

Planung in Kraft

Das Areal der Station Wabern wird heute unzureichend genutzt und die S-Bahn-Station ist wenig zugänglich. Mit dem Doppelspurausbau der BLS und dem Bahnhof-Neubau wurde das Areal aufgewertet. Die Planung sieht eine neue zweckmässige Nutzung vor. Die Pläne und Vorschriften dazu wurden vom Gemeinderat am 12. Juni 2024 in Kraft gesetzt. 

Areal Station Wabern

Damit schafft das Areal den Anschluss an die dynamische Raumentwicklung in den angrenzenden Gebieten (ehemaliges Brauereiareal, Umgestaltung Dorf- und Kirchstrasse, Vorplatz Gurtenbahn Talstation, Erweiterung Dorfschulhaus) und schliesst die Verbindungslücke zwischen Stationsareal und Morillongut. 

Lage

Das Areal liegt nördlich der Station Wabern und wird durch die Kirch- und Dorfstrasse sowie die Bahnlinie begrenzt. Es besteht im Wesentlichen aus dem heutigen Stationsareal, der direkt angrenzenden Freifläche sowie der bestehenden Wohnüberbauung Kirchstrasse 152-168.

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Das Projekt

Um eine qualitativ hochwertige Entwicklung zu erreichen und auch langfristig zu sichern, hat die Gemeinde seit dem Jahr 2013 ein mehrstufiges Entwicklungs- und Planungsverfahren durchgeführt. Die planerische Umsetzung des Vorhabens erfolgt in drei Stufen: Masterplan, Bebauungs- und Erschliessungskonzept sowie Änderung der baurechtlichen Grundordnung.

Das Konzept sieht eine neue Erschliessungsstrasse zwischen der Station und der Kirchstrasse – in der Verlängerung der Bondelistrasse – vor. Die künftige Bebauung soll sich an den Strassen um das Areal orientieren und mittig eine gemeinsame Freifläche besitzen (Blockrandbebauung). In den neuen Gebäuden sollen nebst Wohnungen auch Flächen für Gewerbe, Dienstleistung und Nahversorgung entstehen.

Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Entwicklungsabsichten ist die Anpassung des Nutzungsplans, des Baureglements und des Baulinienplans. Das Geschäft zur Änderung der baurechtlichen Grundordnung wird in einem ordentlichen Planungsverfahren über eine Volksabstimmung zur Rechtskraft geführt.

Aktueller Planungsstand

Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung für das Gebiet «Areal Station Wabern» ist seit dem 12. Juni 2024 rechtskräftig. Als nächster Schritt wird für den nördlichen Teil des Areals eine Überbauungsordnung erlassen. Ausserdem soll das fehlende Stück des Fuss- und Radwegs zwischen der Station und der Kirchstrasse / Bondelistrasse gebaut werden.
 

Unterlagen (ordentliches Verfahren)

Weitere Informationen und Grundlagendokumente


Kontakt

Direktion Planung und Verkehr
Planungsabteilung

Aktualisierung: 20.07.2021