Öffentliche Mitwirkungen und Auflagen
Einsicht in laufende Planungsverfahren
Mitwirkungsunterlagen und Auflageakten können während der Mitwirkungs- bzw. Auflagefrist bei der Planungsabteilung vor Ort zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Adresse
Gemeinde Köniz, Planungsabteilung, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, 1. Stock
Öffnungszeiten | Vormittag | Nachmittag |
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Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.30–12.00 Uhr | 14.00–17.00 Uhr |
Donnerstag | geschlossen | 14.00–17.00 Uhr |
Freitag | 08.30–12.00 Uhr | 14.00–16.00 Uhr |
Für spezifische Auskünfte wird um Voranmeldung gebeten 031 970 93 91 oder plakNULL@koeniz.ch.
Öffentliche Mitwirkung
Während der Mitwirkungsfrist können Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Mitwirkungseingaben sind schriftlich bei der Planungsabteilung einzureichen.
Gemeinde Köniz, Planungsabteilung, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz
Aktuelle Mitwirkungsverfahren
Ordentliche Verfahren nach Art. 58ff BauG
Zurzeit gibt es keine öffentlichen Mitwirkungen.
Öffentliche Auflagen
Einsprachen und/oder Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Planungsabteilung einzureichen.
Gemeinde Köniz, Planungsabteilung, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz
Aktuelle öffentliche Auflageverfahren
Geringfügige Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Ordentliche Verfahren nach Art. 58ff BauG
Zurzeit gibt es keine öffentlichen Auflagen.