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Gräber und Friedhöfe

Haben Sie Fragen zu Gräbern oder Friedhöfen der Gemeinde Köniz? Unsere Mitarbeitenden nehmen sich gerne Zeit für Sie.

In der Gemeinde Köniz gibt es fünf Friedhöfe, die durch die Friedhofverwaltung betrieben und unterhalten werden. Alle Friedhöfe sind jederzeit zugänglich und geöffnet.

Auf Könizer Friedhöfen können auch auswärts wohnhaft gewesene Personen bestattet werden. Mehr dazu erfahren Sie in den Richtlinien für die Bestattung von Auswärtigen.

Richtlinien für die Bestattung von Auswärtigen [pdf, 415 KB]

Standorte und Friedhofgärtner

Friedhof Adresse Friedhofgärtner
Friedhof Köniz Muhlernstrasse 35
3098 Köniz
Herr Martin Wäfler
031 971 92 08
Friedhof Nesslerenholz Lindenweg 66
3084 Wabern
Herr Beat Bodmer
031 961 56 96
Friedhof Niederscherli Birchernstrasse 27
3145 Niederscherli
Bill + Meyer Gartenbau AG
031 849 00 54
Friedhof Oberwangen Mühlestrasse 2
3173 Oberwangen
Riggenbach GmbH
031 980 05 80
Friedhof Wabern Dorf Weidenaustrasse 10
3084 Wabern
Frau Iris Hergarten
031 970 97 24

Grabarten

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Köniz gibt es folgende Gräber:
  • Urnen- und Sargreihengrab 
  • Urnen- und Sarghaingrab
  • Urnennischengrab
  • Urnenthemengrab
  • Familiengrab
  • Gemeinschaftsgrab für Urnen und Särge
  • Engelskindergrab
  • Muslimgrab

Pflege, Bepflanzung und Unterhalt der Gräber

Die Friedhofgärtner unterstützen Sie gerne bei der Bepflazung, Pflege und Unterhalt eines Grabes. Näheres dazu finden Sie im Abschnitt «Grabbepflanzungen».

Weitere Informationen

Ruhedauer

Die gesetzliche Ruhedauer (ab 2007) beträgt 20 Jahre. Bei Familiengräbern beträgt sie 30 Jahre ab der ersten Bestattung. Mit Ausnahme der Sarg- und Urnenreihengräber, kann die Ruhedauer gegen eine Gebühr verlängert werden.

Weitere Informationen

•    Merkblatt Ruhedauer / Verlängerung Grabplatz / Grabaufhebungen [pdf, 123 KB]
•    Gesuch um Verlängerung des bestehenden Grabplatzes [pdf, 168 KB]

Vorzeitige gebührenpflichtige Grabaufhebung

Es ist möglich, Gräber vor Ablauf der gesetzlichen Ruhedauer gebührenpflichtig aufzuheben. 

Gesuch um vorzeitige gebührenpflichtige Grabaufhebung [pdf, 222 KB]

Grabpflege und Bepflanzungen

Unterhalt durch den Friedhofgärtner

Die Erstellung und Planierung der Gräber wird vom Friedhofgärtner übernommen.

Bis zur Fertigstellung der Reihengräber mit Trittplatten können Sie Topfpflanzen, Kränze, einjährige Pflanzen und Blumen in Vasen als Grabschmuck verwenden. Bepflanzungen der Gemeinschaftsgräber, Themengräber und Urnennischen werden durch die Friedhofgärtnerei angelegt und gepflegt.

Grabpflege durch Angehörige

Nach dem Aufstellen des Grabmals sind die Angehörigen für die ganzjährige Bepflanzung, Pflege und Unterhalt des Grabes zuständig.

Sie können Rasen, Saison- und Dauerbepflanzungen, im Winter auch Abdeckungen mit pflanzlichen Materialien verwenden. Für das Setzen mehrjähriger Pflanzen (Bäumchen, Sträucher) brauchen Sie die Zustimmung des Friedhofgärtners. Übergreifende Bepflanzungen, welke Pflanzen, Kränze und Schmuckobjekte sowie leere und defekte Gefässe werden vom Friedhofgärtner entfernt.

Grabpflege durch Dritte

Falls Sie die Bepflanzung des Grabes nicht selbst übernehmen möchten, kann diese Arbeit auch einer Gärtnerei oder der Stiftung «Dauer-Grabpflege Köniz» übertragen werden. Etwaige Vereinbarungen schliessen Sie direkt mit dem Friedhofgärtner ab.

Stiftung «Dauer-Grabpflege Köniz»

Friedhofgärtner der Gemeinde Köniz

Die Kontaktinformationen der Friedhofgärtner finden Sie im Abschnitt «Standorte und Friedhofgärtner».


Kontakt

Bestattungsdienst
Landorfstrasse 1
3098 Köniz
031 970 92 43
bestattungsdienstNULL@koeniz.ch

Möchten Sie persönlich vorbeikommen? Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Anliegen. 

Schalteröffnungszeiten und Telefonzeiten

Alle Formulare, Richtlinien, Gesuche und Merkblätter finden Sie im Online-Schalter.

Weitere Informationen

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