Anmeldung eines Todesfalls
Ein Todesfall muss innerhalb von 48 Stunden beim Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Sie können dies selbst erledigen oder ein Bestattungsunternehmen damit beauftragen.
Für Todesfälle in der Gemeinde Köniz ist das Zivilstandsamt des Kreises Bern-Mittelland verantwortlich.
Zivilstandsämter
Kontakt
Bestattungs-, Erbschafts-, Siegelungs- und Testamentsdienst
Landorfstrasse 1
3098 Köniz
bestattungsdienstNULL@koeniz.ch
Möchten Sie persönlich vorbeikommen? Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Anliegen.