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Geburt

Sind Sie kürzlich Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch! Was es nun zu beachten gilt, erfahren Sie auf dieser Webseite.

Ist Ihr Kind in einem Spital oder Geburtsthaus auf die Welt gekommen, wird die Geburt automatisch dem zuständigen kantonalen Zivilstandsamt gemeldet.

Bei einer Hausgeburt müssen Sie hingegen das Kind innerhalb dreier Tage nach der Geburt beim zuständigen kantonalen Zivilstandsamt anmelden.

Alles Weitere zu Vor- und Familiennamen, Kindesanerkennung, Bürgerrecht und Geburtsurkunde erfahren Sie bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.

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