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Öffentliche Beschaffung

Die öffentliche Hand beschafft in der Schweiz jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von rund 40 Milliarden Franken, in der Gemeinde Köniz sind es rund 45 Millionen pro Jahr. Entsprechend gross ist das Potenzial zur Beeinflussung des Marktes. Die Gemeinde nutzt ihren Einfluss und orientiert sich bei Beschaffungen und Auftragsvergaben an Suffizienz und Nachhaltigkeit. 

Die Nachhaltigkeit ist im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) explizit in wirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht als Zweck des Beschaffungsrechts definiert. Damit steht nicht einseitig die Wirtschaftlichkeit des Angebots im Zentrum, sondern die ganzheitliche Betrachtung, der Qualitätswettbewerb und das vorteilhafteste Angebot.

In ihren eigenen kommunalen Beschaffungsrichtlinien hat die Gemeinde Köniz die Suffizienz (es wird nur beschafft, was auch wirklich benötigt wird) und die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit als Grundsätze verankert.

Ergänzend dazu definiert der Kriterienkatalog zur nachhaltigen Beschaffung für alle Produktkategorien zwingende und/oder anzustrebende Anforderungen hinsichtlich Nachhaltigkeit.

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