Planungsabteilung
Die Gemeinde weiter entwickeln
Die Planungsabteilung ist im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung dafür zuständig, dass:
- geeigneter Raum für die vielfältigen menschlichen Bedürfnisse und Nutzungen zur Verfügung steht;
- geeignete Räume unter Mitwirkung der Bevölkerung bei Eigentumsschutz und in demokratischen Verfahren rechtsverbindlich lokalisiert, abgegrenzt und mit den Nachbargemeinden und Zielsetzungen der Region abgestimmt werden;
- Pläne und Bestimmungen überprüft und wenn nötig den sich ändernden Bedürfnissen angepasst werden;
- eine Beobachtung und Wirkungsanalyse der Raumentwicklung erfolgt.
Leitung
Stephan Felber
Kontakt
Gemeinde Köniz
Planungsabteilung
Landorfstrasse 1
3098 Köniz
031 970 93 91
plakNULL@koeniz.ch
Themen
- Kreisplanerinnen und Kreisplaner Gemeinde Köniz
- Öffentliche Mitwirkungen und Auflagen
- Planung und Entwicklung
- Ortsplanungsrevision OPR 2018