Bestellung Willensvollstreckerzeugnis
Mit einem Testament oder einer Verfügung im Erbvertrag können Willensvollstrecker:innen eingesetzt werden, die sich um die Verwaltung und die finanziellen sowie administrativen Angelegenheiten des erblassenden Person kümmern.
Da Willensvollstrecker:innen das Mandat ablehnen können, ist es empfehlenswert, Ersatz-Willensvollstrecker:innen zu bestimmen. Grundsätzlich ist es möglich, jede natürliche oder juristische Person einzusetzen, die neutral und mit den Verhältnissen vertraut ist und sich mit den rechtlichen Bestimmungen auskennt.
Damit sich die willensvollstreckende Person gegenüber Banken und Behörden ausweisen kann, stellt der Testamentsdienst auf Bestellung hin ein Willensvollstreckerzeugnis aus.
Bedingung ist, dass das Mandat nicht innerhalb von 14 Tagen seit der Testamentseröffnung abgelehnt wurde und keine Einsprache gegen die Willensvollstreckung hängig ist.
Willensvollstreckergszeugnis bestellen
Die Bestellung des Willensvollstreckergszeugnisses können Sie per Online-Formular weiter unten oder per Post aufgeben.
Das Willensvollstreckerzeugnis kostet CHF 150 zuzüglich Versandkosten (A- oder B-Post). Es wird Ihnen mit der Rechnung per Post zugesandt.
Bestellung per Post
Senden Sie uns das ausgefüllte PDF-Bestellformular per Post an die folgende Adresse:
PDF-Bestellformular Willensvollstreckerzeugnis [pdf, 135 KB]
Gemeinde Köniz
Testamentsdienst
Landorfstrasse 1
3098 Köniz
Online-Bestellung
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