Wegzug aus der Gemeinde Köniz oder ins Ausland
Ziehen Sie in eine andere Schweizer Gemeinde um oder gehen Sie für längere Zeit ins Ausland? Nachstehend finden Sie Informationen, wie Sie sich abmelden können.
Wegzug von Schweizer Staatsangehörigen
Sie ziehen in eine andere Gemeinde um? Bitte melden Sie sich frühestens 14 Tage vor Ihrem Wegzug bzw. spätestens am Tag des Wegzugs ab. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Online: Melden Sie Ihren Wegzug über das Portal eUmzugCH.
- Persönlich: Kommen Sie persönlich an den Schalter der Einwohnerdienste. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Identitätskarte oder Reisepass
- Für die Abmeldung minderjähriger Kinder, falls nicht beide Elternteile gemeinsam umziehen:
Wegzug von Schweizer Staatsagehörigen ins Ausland
Sie gehen für längere oder unbestimmte Zeit ins Ausland? Bitte melden Sie sich frühestens 2 Monate vor Ihrer Ausreise persönlich bei den Einwohnerdiensten ab.
- Bestätigung der Abmeldung vom Steuerbüro Köniz
- Identitätskarte oder Reisepass
- Kontaktperson und deren Adresse in der Schweiz
- Für die Abmeldung minderjähriger Kinder, falls nicht beide Elternteile gemeinsam umziehen:
Wichtige Informationen über Auslandaufenthalte und das Auswandern finden Sie auf der Webseite des Eidgenössischen Amtes für auswärtige Angelegenheiten EDA.
Weitere Informationen
Eidgenössisches Amt für auswärtige Angelegenheiten EDA
Wegzug von ausländischen Staatsangehörigen
Sie ziehen in eine andere Gemeinde innerhalb der Schweiz um? Bitte melden Sie sich frühestens 2 Wochen und spätestens am Tag des Wegzugs ab. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Online: Melden Sie Ihren Wegzug über das Portal eUmzugCH.
- Persönlich: Kommen Sie persönlich an den Schalter der Einwohnerdienste. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Für die Abmeldung minderjähriger Kinder, falls nicht beide Elternteile gemeinsam wegziehen:
Wegzug von ausländischen Staatangehörigen ins Ausland
Sie ziehen weg ins Ausland? Bitte melden Sie sich frühestens 2 Monate vor Ihrer Ausreise persönlich bei den Einwohnerdiensten ab.
- Bestätigung der Abmeldung vom Steuerbüro Köniz
- Gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Kontaktperson und deren Adresse in der Schweiz
- Für die Abmeldung minderjähriger Kinder, falls nicht beide Elternteile gemeinsam umziehen:
Bitte beachten Sie: Die Verarbeitungszeit über eUmzug kann bis zu zwei Wochen dauern. Bei persönlicher Vorsprache am Schalter erfolgt die Verarbeitung umgehend und Sie können Ihre Dokumente gleich mitnehmen. Die beiden Varianten können nicht kombiniert werden. Bitte entscheiden Sie, welche Variante Sie bevorzugen.
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