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Unterstützung von Vereinen und Organisationen

In der Gemeinde Köniz sind zahlreiche Vereine, Organisationen und Institutionen aktiv. Sie leisten wichtige Arbeit für die Gesellschaft und tragen viel zur Lebensqualität in der Gemeinde bei. Oft wird dieses Engagement unentgeltlich geleistet. Unter bestimmten Bedingungen unterstützt die Gemeinde daher Aktivitäten von Vereinen, Organisationen und Institutionen finanziell.

Nachfolgend erfahren Sie welche Arten von Unterstützungsbeiträgen es gibt und welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen. 

Wichtig zu wissen:

Es gibt keinen generellen oder rechtlichen Anspruch auf Unterstützungsbeiträge durch die Gemeinde. Die Gemeinde entscheidet nach der Reihenfolge der Gesuchseingänge und vorhandenem Budget, ob eine finanzielle Unterstützung möglich ist.

Aktivitäten für Kinder und Jugendliche

Vereine, Organisationen und Gruppen, die Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde Köniz durchführen, können dafür Pro-Kopf-Unterstützungsbeiträge beantragen.

Andere Unterstützungsmöglichkeiten im Kinder- und Jugendbereich sind im Abschnitt «Beiträge für Aktivitäten im Sozialbereich» beschrieben.

Voraussetzungen

  • Die Einrichtung muss sich Anliegen, Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
  • Sitz und Aktivitätenschwerpunkt der Einrichtung sind in der Gemeinde Köniz.
  • Die Aktivitäten verfolgen keine kommerziellen Zwecke (das Erreichen eines finanziellen Gewinns steht nicht im Mittelpunkt; allfällige Gewinne müssen für die Aktivitäten der Einrichtung wiederverwendet werden).
  • Die Aktivitäten sind politisch und religiös neutral.
  • Kinder und Jugendliche müssen mindestens 12 Mal im Jahr aktiv an den Angeboten der Einrichtung teilnehmen (Training, Veranstaltungen).

Was wird nicht unterstützt?

Die Beiträge dürfen ausschliesslich für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden. Die Verwendung für andere Zwecke (z.B. Finanzierung der Infrastruktur) ist nicht erlaubt.

Gesuch

Jeweils Ende Februar werden Einrichtungen aufgerufen ihre Gesuche einzureichen (der Aufruf wird auf epublikation.ch veröffentlicht). Die Gesuche müssen bis 30. April des laufenden Jahres eingereicht werden.

Danach können keine Gesuche mehr entgegengenommen werden. Sie werden in der Reihenfolge der Einreichung und nach dem vorhandenen Budget begutachtet. Wenn ein Gesuch bewilligt wurde, werden die Beiträge in der Regel bis Ende Mai ausgezahlt (nach Kontrolle des Mitgliederverzeichnisses).

Gesuch um Pro-Kopf-Beiträge an Kinder- und Jugendorganisationen [pdf, 74 KB]

Vorgehen
Das Gesuch muss per E-Mail bei der Fachstelle Alter, Jugend und Integration eingereicht werden. Bitte legen Sie ausserdem folgende Dokumente bei:
  • Mitgliederverzeichnis der beitragsberechtigten Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in der Gemeinde Köniz (alphabetisch sortiert und mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsjahr und Adresse – Stichtag für den Mitgliederstand: 1. März des laufenden Jahres). Das Verzeichnis muss als elektronische Datei und im Format einer geläufigen Tabellenkalkulationssoftware (z.B. Excel) eingereicht werden. 
  • Tätigkeitsprogramm des Vorjahres
  • Beim Erstgesuch: Statuten, Leitbild oder ähnliche Dokumente

Kontakt

Fachstelle Alter, Jugend und Integration, E-Mail

Aktivitäten im Sozialbereich

Die Gemeinde unterstützt Einrichtungen, die im Sozialbereich aktiv sind und sich für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, Familien, Migrant:innen und älteren Menschen einsetzen, die in der Gemeinde Köniz wohnen. Unterstützt wird die Umsetzung von Aktivitäten, Angeboten und Kleinprojekten.

Für die Unterstützung von Kulturprojekten (z.B. in den Bereichen Musik, Tanz , Theater) siehe Abschnitt «Aktivitäten im Kulturbereich».

Voraussetzungen

  • Sitz und Aktivitätenschwerpunkt der Einrichtung sind in der Gemeinde Köniz.
  • Die Aktivitäten verfolgen keine kommerziellen Ziele (das Erreichen eines finanziellen Gewinns steht nicht im Mittelpunkt; allfällige Gewinne müssen für die Aktivitäten der Einrichtung wiederverwendet werden).
  • Die Aktivitäten finden im aktuellen Jahr statt.
  • Die Aktivitäten erreichen ein breites Publikum.
  • Die Aktivitäten sind öffentlich zugänglich.

Was wird nicht unterstützt?

Ausgeschlossen sind Einrichtungen, die für das gleiche Vorhaben bereits andere Beiträge von der Gemeinde erhalten. Zugesprochene Beiträge dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden. 

Beitragshöhe

Die Höhe der Beiträge ist in der Regel auf max. CHF 1000 pro Jahr und beitragsberechtigten Verein, Organisation oder Gruppe festgelegt. Die Höhe wird durch die zuständige Fachstelle festgelegt und ist abhängig vom bereits bestehenden Angebot und dem vorhandenen Budget.

Gesuch

Ein Gesuch muss bis spätestens 30. November des laufenden Jahres eingereicht werden.

Gesuch um Unterstützungsbeiträge für Aktivitäten im Sozialbereich [pdf, 72 KB]

Vorgehen

Das Gesucht kann per E-Mail oder in Papierform bei der Fachstelle Alter, Jugend und Integration eingereicht werden. Es müssen folgende Informationen beigelegt werden:
  • Kurzer Projektbeschrieb mit Angabe von Zielen, Zielgruppen, Aktivitäten, Gesamtbudget
  • Jahresabschluss des Vorjahres
  • Statuten, Leitbild oder ähnliche Unterlagen

Kontakt

Fachstelle Alter, Jugend und Integration, E-Mail

Aktivitäten im Sportbereich

Aktivitäten im Sportbereich

Unterstützt werden Vereine/Organisationen/Institutionen im Sportbereich und öffentliche Sportanlässe, für die ein grundsätzliches öffentliches Bedürfnis besteht.

Spitzensport und Auslandsturniere

Einzelne Spitzensportler:innen und Teams, die Auslandsturniere bestreiten, können auf Anfrage mit einem kleinen Betrag unterstützt werden.

NLA- und NLB-Vereine erhalten eine jährliche Spitzensportunterstützung von CHF 20 pro Aktivmitglied (berechtigte Vereine werden jeweils im Oktober angeschrieben).

Infrastruktur

Sporteinrichtungen können einmalige Beiträge an die Infrastruktur (z.B. Beschaffung von Geräten) beantragen. 

Jubiläen

Für besondere Jubiläen von Vereinen/Organisationen/Institutionen im Sportbereich kann finanzielle Unterstützung beantragt werden. Weitere Jubiläen können mit kleinen Beiträgen unterstützt werden oder die Gebühren für eine Nutzung einer öffentlichen Anlage im Rahmen des Jubiläumsanlasses erlassen werden. 

Die Höhe der Beiträge für besondere Jubiläen richtet sich nach den Jahren des Bestehens und der Anzahl Aktivmitglieder. Um den Beitrag zu erhalten, muss ein Gesuch gestellt werden.

Bestehen Anzahl Aktivmitglieder
  bis 50 bis 250 über 250
25 Jahre CHF 250 CHF 500 CHF 750
50 Jahre CHF 500 CHF 750 CHF 1000
75 Jahre CHF 750 CHF 1000 CHF 1500
100, 125, 150 etc. Jahre CHF 1000 CHF 1500 CHF 2000

Sportehrungen

Für besondere Verdienste im Sportbereich verleiht die Gemeinde jährlich Gutscheine. Nominierungen können alle Personen und Vereine einreichen. Der Aufruf für Nominierungen wird jeweils auf koeniz.ch veröffentlicht.

Die Ehrungen finden jeweils Ende August/Anfang September statt. Mehr erfahren Sie unter «Sportehrungen»

Voraussetzungen

Um einen Unterstützungsbeitrag zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Der Sitz und der Aktivitätenschwerpunkt der Einrichtung muss in der Gemeinde Köniz sein (Ausnahmen: Grossanlässe von nationalem/internationalem Interesse).
  • Die Aktivitäten dürfen keinen kommerziellen Zweck verfolgen (das Erreichen eines finanziellen Gewinns steht nicht im Mittelpunkt; allfällige Gewinne müssen für die Aktivitäten der Einrichtung wiederverwendet werden).
  • Die Aktivitäten müssen politisch und konfessionell neutral sein.
  • Die Aktivitäten müssen im laufenden Jahr stattfinden.
  • Die Aktivitäten erreichen ein breites Publikum und sind öffentlich zugänglich.

Was wird nicht unterstützt?

Einrichtungen, die bereits andere Gemeindebeiträge für dasselbe Vorhaben erhalten, sind von Beiträgen für Sportinstitutionen ausgeschlossen.

Gesuch

Gesuche für das laufende Jahr müssen bis spätestens 30. November des laufenden Jahres eingereicht werden. Sie werden in der Reihenfolge der Einreichung und dem vorhandenen Budget begutachtet. Bitte legen Sie folgende Dokumente bei:
  • Projektbeschrieb mit Zielen, Zielgruppen, geplanten Aktivitäten, Gesamtbudget
  • Jahresabschluss des Vorjahres
  • Statuten, Leitbild oder ähnliche Unterlagen

Kontakt

Abteilung  Bildung, soziale Einrichtungen und Sport, E-Mail

Aktivitäten im Kulturbereich

Die Gemeinde Köniz fördert Kultuprojekte bestimmter künstlerischer Sparten.

Voraussetzungen

Für eine finanzielle Unterstützung müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
  • Das Projekt hat einen engen Bezug zur Gemeinde Köniz.
  • Das Projekt betrifft entweder Laienkultur in den Bereichen Tanz, Musik und Theater oder
  • professionelles Schaffen in den Bereichen Musik, Tanz, Theater, Literatur, Fotografie, Film, Bildende Kunst und Design.
  • Das Projekt ist öffentlich zugänglich als Anlass/Veranstaltung, Buch-, Film- oder Tonträgerpublikation etc.
  • Es besteht ein nachgewiesener Finanzbedarf.
  • Das Gesuch wird fristgerecht und mit vollständigen Unterlagen eingereicht.

Was wird nicht unterstützt?

Folgendes wird nicht unterstützt:
  • Werkstipendien
  • Aus- und Weiterbildungen
  • Wiederaufnahmen von Produktionen
  • Anschaffung von Unifromen, Instrumenten oder Fahnen
  • Infrastruktur
  • Administrations- und Personalkosten
  • Jubiläumsveranstaltungen (siehe Abschnitt «Weitere Beiträge»)

Gesuch

Gesuche können jederzeit, müssen jedoch mindestens 2 Monate vor der Projektdurchführung eingereicht werden. Gesuche für Laienprojekte müssen bis spätestens 15. März eingereicht werden. Die Gesuche werden laufend beruteilt.

Folgendes muss das Gesuch mindestens beinhalten. Bitte heben Sie die in Ihren Unterlagen die besonders wertvollen Projektteile hervor (Pädagogisches, Didaktisches, Jugendarbeit, Inklusion, Minderheiten etc.).
  • Angaben zur gesuchsstellenden Person
  • Angaben zur Höhe der beantragten Summe
  • Ausführliche Beschreibung des Projekts/Programms
  • Nachweis des Bezugs zur Gemeinde Köniz
  • Zeitplan
  • Budget
  • Finanzierungsplan mit angabe der angefragten Förderinstitutionen
  • Biografische Angaben zu den beteiligen professionellen Kulturschaffenden

Reichen Sie Ihr Gesuch per E-Mail ein, wenn möglich als ein zusammenhängendes PDF-Dokument. Oder per Post (ungeheftet und ohne Dokumentenhülle) an: Gemeinde Köniz, Fachstelle Kultur, Landorfstr. 1, 3098 Köniz.

Kontakt

Fachstelle Kultur, E-Mail

Weitere Informationen

Aktivitäten von Ortsvereinen und anderen Organisationen

Die Gemeinde unterstützt die Organisation von Bundesfeiern, das Beleuchten/Aufstellen von Weihnachtsbäumen oder anderer Weihnachtsbeleuchtungen mit höchstens CHF 500.

Weitere Beiträge an Vereine, Organisationen oder Institutionen sind möglich, werden jedoch im Einzelfall beurteilt.

Gesuch

Das Gesuch kann per E-Mail bei der Fachstelle Kommunikation eingereicht werden.

Kontakt

Fachstelle Kommunikation, E-Mail

Weitere Beiträge

Jubiläumsgeschenke

Könizer Vereine und Organisationen können für besondere Jubiläen finanzielle Beiträge beantragen. Die Höhe richtet sich nach den Jahren des Bestehens und der Anzahl Aktivmitglieder. Um den Beitrag zu erhalten, muss ein Gesuch gestellt werden.

Ausnahme: Im Sportbereich tätige Vereine/Organisationen beantragen Unterstützungsbeiträge für besondere Jubiläen bei der Abteilung Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport. Details erfahren Sie im Abschnitt «Aktivitäten im Sportbereich».

Bestehen Anzahl Aktivmitglieder
  bis 50 bis 250 über 250
25 Jahre CHF 250 CHF 500 CHF 750
50 Jahre CHF 500 CHF 750 CHF 1000
75 Jahre CHF 750 CHF 1000 CHF 1500
100, 125, 150 etc. Jahre CHF 1000 CHF 1500 CHF 2000

Apéros

Bei Anlässen wie Delegiertenversammlungen (kantonal, regional, überregional), die in der Gemeinde Köniz stattfinden, wird den Teilnehmenden ein Aperitif oder Kaffee offeriert. Dafür muss der Anlass der Gemeinde rechtzeitig bekannt gemacht werden.

Was wird nicht unterstützt?

Folgende Einrichtungen werden nicht unterstützt:
  • Organisationen nach wirtschaftlichen Zweck (z.B. Gesellschaften nach Obligationenrecht)
  • Organisationen mit politischer oder religiöser Ausrichtung

Gesuch

Ein Gesuch kann per E-Mail bei der Stabsabteilung eingereicht werden.

Kontakt

Stabsabteilung, E-Mail

Darlehen

Die Gemeinde kann Darlehen an juristische Körperschaften (inkl. Vereine) oder an Privatpersonen als Inhaber:innen eines Einzelunternehmens vergeben. Sie werden vergeben, wenn ein grosses Öffentliches Interesse besteht und alle weiteren Finanzierungsoptionen ausgeschöpft wurden.

Die Rückzahlung des Darlehens wird vorgängig vereinbart (Rückzahlungspflicht) und die Darlehen werden verzinst.

Wichtig: 
  • Wenn die Gemeinde eine Bilanzfehlbetrag ausweist, können keine Darlehen vergeben werden.
  • Es werden keine zinslosen Darlehen vergeben.
  • Die Zinssätze richtigen sich nach dem Markt und berücksichtigen auch einen Risikozuschlag.
  • Laufende Darlehen welche verlängert werden, unterliegen den neuen Gegebenheiten.

Voraussetzungen

Für ein Darlehen müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
  • Darlehensuchende müssen in der Gemeinde Köniz ortsansässig sein.
  • Es muss eine nachvollziehbare Begründung für das Gesuch vorliegen.
  • Das Darlehen muss zurückgezahlt werden (Rückzahlungspflicht).
  • Die Rückzahlungspflicht beginnt spätestens nach fünf Jahren.
  • Die Laufzeit des Darlehens wird zeitlich beschränkt.
  • Eine Vorzeitige Auflösungsmöglichkeit ist als Option im Darlehensvertrag vermerkt.

Es können weitere Bedingungen und/oder Sicherungen von den Darlehensuchenden verlangt werden.

Gesuch

Das Gesuch für ein Darlehen muss in schriftlicher Form per E-Mail an die Finanzabteilung eingereicht werden. Folgenden Informationen und Unterlagen müssen beigelegt werden:
  • eine nachvollziehbare Begründung für das Gesuch
  • eine transparente Bilanzierung/Rechnungslegung, welche auch die finanziellen Probleme und damit die Notwendigkeit der Finanzierung transparent aufzeigt und nachweist
  • ein Nachweis über die bereits erfolgten Finanzierungsanstrengungen
  • die Rechnungsabschlüsse der letzten drei Jahre
  • das Budget des kommenden Jahres
  • ein Rückzahlvorschlag

Kontakt

Finanzabteilung, E-Mail