Unterstützung von Vereinen und Organisationen
In der Gemeinde Köniz sind zahlreiche Vereine, Organisationen und Institutionen aktiv. Sie leisten wichtige Arbeit für die Gesellschaft und tragen viel zur Lebensqualität in der Gemeinde bei. Oft wird dieses Engagement unentgeltlich geleistet. Unter bestimmten Bedingungen unterstützt die Gemeinde daher Aktivitäten von Vereinen, Organisationen und Institutionen finanziell.
Nachfolgend erfahren Sie welche Arten von Unterstützungsbeiträgen es gibt und welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen.
Wichtig zu wissen:
Es gibt keinen generellen oder rechtlichen Anspruch auf Unterstützungsbeiträge durch die Gemeinde. Die Gemeinde entscheidet nach der Reihenfolge der Gesuchseingänge und vorhandenem Budget, ob eine finanzielle Unterstützung möglich ist.
Aktivitäten für Kinder und Jugendliche
Vereine, Organisationen und Gruppen, die Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde Köniz durchführen, können dafür Pro-Kopf-Unterstützungsbeiträge beantragen.
Andere Unterstützungsmöglichkeiten im Kinder- und Jugendbereich sind im Abschnitt «Beiträge für Aktivitäten im Sozialbereich» beschrieben.
Voraussetzungen
- Die Einrichtung muss sich Anliegen, Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
- Sitz und Aktivitätenschwerpunkt der Einrichtung sind in der Gemeinde Köniz.
- Die Aktivitäten verfolgen keine kommerziellen Zwecke (das Erreichen eines finanziellen Gewinns steht nicht im Mittelpunkt; allfällige Gewinne müssen für die Aktivitäten der Einrichtung wiederverwendet werden).
- Die Aktivitäten sind politisch und religiös neutral.
- Kinder und Jugendliche müssen mindestens 12 Mal im Jahr aktiv an den Angeboten der Einrichtung teilnehmen (Training, Veranstaltungen).
Was wird nicht unterstützt?
Die Beiträge dürfen ausschliesslich für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden. Die Verwendung für andere Zwecke (z.B. Finanzierung der Infrastruktur) ist nicht erlaubt.
Gesuch
Jeweils Ende Februar werden Einrichtungen aufgerufen ihre Gesuche einzureichen (der Aufruf wird auf epublikation.ch veröffentlicht). Die Gesuche müssen bis 30. April des laufenden Jahres eingereicht werden.
Danach können keine Gesuche mehr entgegengenommen werden. Sie werden in der Reihenfolge der Einreichung und nach dem vorhandenen Budget begutachtet. Wenn ein Gesuch bewilligt wurde, werden die Beiträge in der Regel bis Ende Mai ausgezahlt (nach Kontrolle des Mitgliederverzeichnisses).
Gesuch um Pro-Kopf-Beiträge an Kinder- und Jugendorganisationen [pdf, 74 KB]
Vorgehen
- Mitgliederverzeichnis der beitragsberechtigten Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in der Gemeinde Köniz (alphabetisch sortiert und mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsjahr und Adresse – Stichtag für den Mitgliederstand: 1. März des laufenden Jahres). Das Verzeichnis muss als elektronische Datei und im Format einer geläufigen Tabellenkalkulationssoftware (z.B. Excel) eingereicht werden.
- Tätigkeitsprogramm des Vorjahres
- Beim Erstgesuch: Statuten, Leitbild oder ähnliche Dokumente
Kontakt
Fachstelle Alter, Jugend und Integration, E-Mail
Aktivitäten im Sozialbereich
Die Gemeinde unterstützt Einrichtungen, die im Sozialbereich aktiv sind und sich für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, Familien, Migrant:innen und älteren Menschen einsetzen, die in der Gemeinde Köniz wohnen. Unterstützt wird die Umsetzung von Aktivitäten, Angeboten und Kleinprojekten.
Für die Unterstützung von Kulturprojekten (z.B. in den Bereichen Musik, Tanz , Theater) siehe Abschnitt «Aktivitäten im Kulturbereich».
Voraussetzungen
- Sitz und Aktivitätenschwerpunkt der Einrichtung sind in der Gemeinde Köniz.
- Die Aktivitäten verfolgen keine kommerziellen Ziele (das Erreichen eines finanziellen Gewinns steht nicht im Mittelpunkt; allfällige Gewinne müssen für die Aktivitäten der Einrichtung wiederverwendet werden).
- Die Aktivitäten finden im aktuellen Jahr statt.
- Die Aktivitäten erreichen ein breites Publikum.
- Die Aktivitäten sind öffentlich zugänglich.
Was wird nicht unterstützt?
Ausgeschlossen sind Einrichtungen, die für das gleiche Vorhaben bereits andere Beiträge von der Gemeinde erhalten. Zugesprochene Beiträge dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden.
Beitragshöhe
Die Höhe der Beiträge ist in der Regel auf max. CHF 1000 pro Jahr und beitragsberechtigten Verein, Organisation oder Gruppe festgelegt. Die Höhe wird durch die zuständige Fachstelle festgelegt und ist abhängig vom bereits bestehenden Angebot und dem vorhandenen Budget.
Gesuch
Ein Gesuch muss bis spätestens 30. November des laufenden Jahres eingereicht werden.
Gesuch um Unterstützungsbeiträge für Aktivitäten im Sozialbereich [pdf, 72 KB]
Vorgehen
- Kurzer Projektbeschrieb mit Angabe von Zielen, Zielgruppen, Aktivitäten, Gesamtbudget
- Jahresabschluss des Vorjahres
- Statuten, Leitbild oder ähnliche Unterlagen
Kontakt
Fachstelle Alter, Jugend und Integration, E-Mail
Aktivitäten im Sportbereich
Aktivitäten im Sportbereich
Unterstützt werden Vereine/Organisationen/Institutionen im Sportbereich und öffentliche Sportanlässe, für die ein grundsätzliches öffentliches Bedürfnis besteht.
Spitzensport und Auslandsturniere
Einzelne Spitzensportler:innen und Teams, die Auslandsturniere bestreiten, können auf Anfrage mit einem kleinen Betrag unterstützt werden.
NLA- und NLB-Vereine erhalten eine jährliche Spitzensportunterstützung von CHF 20 pro Aktivmitglied (berechtigte Vereine werden jeweils im Oktober angeschrieben).
Infrastruktur
Sporteinrichtungen können einmalige Beiträge an die Infrastruktur (z.B. Beschaffung von Geräten) beantragen.
Jubiläen
Für besondere Jubiläen von Vereinen/Organisationen/Institutionen im Sportbereich kann finanzielle Unterstützung beantragt werden. Weitere Jubiläen können mit kleinen Beiträgen unterstützt werden oder die Gebühren für eine Nutzung einer öffentlichen Anlage im Rahmen des Jubiläumsanlasses erlassen werden.
Die Höhe der Beiträge für besondere Jubiläen richtet sich nach den Jahren des Bestehens und der Anzahl Aktivmitglieder. Um den Beitrag zu erhalten, muss ein Gesuch gestellt werden.
Bestehen | Anzahl Aktivmitglieder | ||
---|---|---|---|
bis 50 | bis 250 | über 250 | |
25 Jahre | CHF 250 | CHF 500 | CHF 750 |
50 Jahre | CHF 500 | CHF 750 | CHF 1000 |
75 Jahre | CHF 750 | CHF 1000 | CHF 1500 |
100, 125, 150 etc. Jahre | CHF 1000 | CHF 1500 | CHF 2000 |
Sportehrungen
Für besondere Verdienste im Sportbereich verleiht die Gemeinde jährlich Gutscheine. Nominierungen können alle Personen und Vereine einreichen. Der Aufruf für Nominierungen wird jeweils auf koeniz.ch veröffentlicht.
Die Ehrungen finden jeweils Ende August/Anfang September statt. Mehr erfahren Sie unter «Sportehrungen»
Voraussetzungen
- Der Sitz und der Aktivitätenschwerpunkt der Einrichtung muss in der Gemeinde Köniz sein (Ausnahmen: Grossanlässe von nationalem/internationalem Interesse).
- Die Aktivitäten dürfen keinen kommerziellen Zweck verfolgen (das Erreichen eines finanziellen Gewinns steht nicht im Mittelpunkt; allfällige Gewinne müssen für die Aktivitäten der Einrichtung wiederverwendet werden).
- Die Aktivitäten müssen politisch und konfessionell neutral sein.
- Die Aktivitäten müssen im laufenden Jahr stattfinden.
- Die Aktivitäten erreichen ein breites Publikum und sind öffentlich zugänglich.
Was wird nicht unterstützt?
Einrichtungen, die bereits andere Gemeindebeiträge für dasselbe Vorhaben erhalten, sind von Beiträgen für Sportinstitutionen ausgeschlossen.
Gesuch
- Projektbeschrieb mit Zielen, Zielgruppen, geplanten Aktivitäten, Gesamtbudget
- Jahresabschluss des Vorjahres
- Statuten, Leitbild oder ähnliche Unterlagen
Kontakt
Abteilung Bildung, soziale Einrichtungen und Sport, E-Mail
Aktivitäten im Kulturbereich
Die Gemeinde Köniz fördert Kultuprojekte bestimmter künstlerischer Sparten.
Voraussetzungen
- Das Projekt hat einen engen Bezug zur Gemeinde Köniz.
- Das Projekt betrifft entweder Laienkultur in den Bereichen Tanz, Musik und Theater oder
- professionelles Schaffen in den Bereichen Musik, Tanz, Theater, Literatur, Fotografie, Film, Bildende Kunst und Design.
- Das Projekt ist öffentlich zugänglich als Anlass/Veranstaltung, Buch-, Film- oder Tonträgerpublikation etc.
- Es besteht ein nachgewiesener Finanzbedarf.
- Das Gesuch wird fristgerecht und mit vollständigen Unterlagen eingereicht.
Was wird nicht unterstützt?
- Werkstipendien
- Aus- und Weiterbildungen
- Wiederaufnahmen von Produktionen
- Anschaffung von Unifromen, Instrumenten oder Fahnen
- Infrastruktur
- Administrations- und Personalkosten
- Jubiläumsveranstaltungen (siehe Abschnitt «Weitere Beiträge»)
Gesuch
Gesuche können jederzeit, müssen jedoch mindestens 2 Monate vor der Projektdurchführung eingereicht werden. Gesuche für Laienprojekte müssen bis spätestens 15. März eingereicht werden. Die Gesuche werden laufend beruteilt.
- Angaben zur gesuchsstellenden Person
- Angaben zur Höhe der beantragten Summe
- Ausführliche Beschreibung des Projekts/Programms
- Nachweis des Bezugs zur Gemeinde Köniz
- Zeitplan
- Budget
- Finanzierungsplan mit angabe der angefragten Förderinstitutionen
- Biografische Angaben zu den beteiligen professionellen Kulturschaffenden
Reichen Sie Ihr Gesuch per E-Mail ein, wenn möglich als ein zusammenhängendes PDF-Dokument. Oder per Post (ungeheftet und ohne Dokumentenhülle) an: Gemeinde Köniz, Fachstelle Kultur, Landorfstr. 1, 3098 Köniz.
Kontakt
Weitere Informationen
- Merkblatt zu Gesuchen für Kulturförderbeiträge [pdf, 103 KB]
- Leitfaden zur Erstellung von Fördergesuchen
Aktivitäten von Ortsvereinen und anderen Organisationen
Die Gemeinde unterstützt die Organisation von Bundesfeiern, das Beleuchten/Aufstellen von Weihnachtsbäumen oder anderer Weihnachtsbeleuchtungen mit höchstens CHF 500.
Weitere Beiträge an Vereine, Organisationen oder Institutionen sind möglich, werden jedoch im Einzelfall beurteilt.
Gesuch
Das Gesuch kann per E-Mail bei der Fachstelle Kommunikation eingereicht werden.
Kontakt
Fachstelle Kommunikation, E-Mail
Weitere Beiträge
Jubiläumsgeschenke
Könizer Vereine und Organisationen können für besondere Jubiläen finanzielle Beiträge beantragen. Die Höhe richtet sich nach den Jahren des Bestehens und der Anzahl Aktivmitglieder. Um den Beitrag zu erhalten, muss ein Gesuch gestellt werden.
Ausnahme: Im Sportbereich tätige Vereine/Organisationen beantragen Unterstützungsbeiträge für besondere Jubiläen bei der Abteilung Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport. Details erfahren Sie im Abschnitt «Aktivitäten im Sportbereich».
Bestehen | Anzahl Aktivmitglieder | ||
---|---|---|---|
bis 50 | bis 250 | über 250 | |
25 Jahre | CHF 250 | CHF 500 | CHF 750 |
50 Jahre | CHF 500 | CHF 750 | CHF 1000 |
75 Jahre | CHF 750 | CHF 1000 | CHF 1500 |
100, 125, 150 etc. Jahre | CHF 1000 | CHF 1500 | CHF 2000 |
Apéros
Bei Anlässen wie Delegiertenversammlungen (kantonal, regional, überregional), die in der Gemeinde Köniz stattfinden, wird den Teilnehmenden ein Aperitif oder Kaffee offeriert. Dafür muss der Anlass der Gemeinde rechtzeitig bekannt gemacht werden.
Was wird nicht unterstützt?
- Organisationen nach wirtschaftlichen Zweck (z.B. Gesellschaften nach Obligationenrecht)
- Organisationen mit politischer oder religiöser Ausrichtung
Gesuch
Ein Gesuch kann per E-Mail bei der Stabsabteilung eingereicht werden.
Kontakt
Darlehen
Die Gemeinde kann Darlehen an juristische Körperschaften (inkl. Vereine) oder an Privatpersonen als Inhaber:innen eines Einzelunternehmens vergeben. Sie werden vergeben, wenn ein grosses Öffentliches Interesse besteht und alle weiteren Finanzierungsoptionen ausgeschöpft wurden.
Die Rückzahlung des Darlehens wird vorgängig vereinbart (Rückzahlungspflicht) und die Darlehen werden verzinst.
- Wenn die Gemeinde eine Bilanzfehlbetrag ausweist, können keine Darlehen vergeben werden.
- Es werden keine zinslosen Darlehen vergeben.
- Die Zinssätze richtigen sich nach dem Markt und berücksichtigen auch einen Risikozuschlag.
- Laufende Darlehen welche verlängert werden, unterliegen den neuen Gegebenheiten.
Voraussetzungen
- Darlehensuchende müssen in der Gemeinde Köniz ortsansässig sein.
- Es muss eine nachvollziehbare Begründung für das Gesuch vorliegen.
- Das Darlehen muss zurückgezahlt werden (Rückzahlungspflicht).
- Die Rückzahlungspflicht beginnt spätestens nach fünf Jahren.
- Die Laufzeit des Darlehens wird zeitlich beschränkt.
- Eine Vorzeitige Auflösungsmöglichkeit ist als Option im Darlehensvertrag vermerkt.
Es können weitere Bedingungen und/oder Sicherungen von den Darlehensuchenden verlangt werden.
Gesuch
- eine nachvollziehbare Begründung für das Gesuch
- eine transparente Bilanzierung/Rechnungslegung, welche auch die finanziellen Probleme und damit die Notwendigkeit der Finanzierung transparent aufzeigt und nachweist
- ein Nachweis über die bereits erfolgten Finanzierungsanstrengungen
- die Rechnungsabschlüsse der letzten drei Jahre
- das Budget des kommenden Jahres
- ein Rückzahlvorschlag
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