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Bedeutung von Köniz anerkennen und Zentrumslasten abgelten

15.11.2023 – Der Könizer Gemeinderat sieht Handlungsbedarf beim Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG). Köniz hat heute fast 44'000 Einwohner.innen, ungefähr gleichviele wie Thun, und ist Gebergemeinde im FILAG. Köniz hat eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Stadt und Land und erbringt viele Leistungen in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Kultur und Sport, von denen die Bevölkerung anderer Gemeinden profitiert. Anders als bei den anderen grossen Berner Gemeinden werden Köniz aber gar keine Zentrumslasten anerkannt. Der Gemeinderat fordert deshalb, dass die Zentrumslasten von Köniz angemessen abgegolten werden.

Der FILAG erfüllt seine Ziele mehrheitlich. Diese Haltung des Regierungsrats teilt der Könizer Gemeinderat im Grundsatz. Er sieht aber Anpassungsbedarf bei der Abgeltung der Zentrumslasten. Köniz soll künftig wie alle anderen grossen Städte des Kantons eine Abgeltung der Zentrumslasten erhalten. Als einzige der grössten Berner Gemeinden erhält Köniz heute überhaupt keine Abgeltung und ist Gebergemeinde im FILAG.

Zukunftsgemeinde Köniz

Köniz ist nach Bern, Biel und Thun mit beinahe 44'000 Einwohnenden die viertgrösste Gemeinde im Kanton Bern. Köniz hat mittlerweile praktisch gleichviele Einwohnende wie Thun und fast dreimal so viele wie Burgdorf und Langenthal. Mit einem Bevölkerungswachstum zwischen 2000 und 2021 von rund 5000 Einwohner:innen (13,4 Prozent) hat Köniz zudem das zweitstärkste Wachstum dieser sechs Städte und besitzt erhebliche Bauzonenreserven für die zukünftige Entwicklung. Köniz spielt eine bedeutende Rolle in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Freizeit und Sport.

  • In Köniz sind zahlreiche Unternehmen ansässig mit über 22'000 Arbeitsplätzen, darunter auch grosse Unternehmen mit internationaler Ausstrahlung. Verschiedenen Bundesämter und Teile der kantonalen Verwaltung haben ihren Standort in Köniz.
  • Köniz ist eine wichtige Verkehrsdrehscheibe in die Richtungen Freiburg, Schwarzenburg und Thun mit vielen ÖV-Umsteigepunkten und hohem Verkehrsaufkommen.
  • Es gibt Freizeitangebote wie das Schwimmbad, eine Kunsteisbahn, das national bekannte Naherholungsgebiet Gurten und ein gut ausgebautes Wanderwegnetz.
  • Köniz verfügt mit dem Schloss Köniz, den Vidmarhallen mit einer Spielstätte von Bühnen Bern und BeJazz sowie der Heiteren Fahne über Kulturstätten von überregionaler Bedeutung. Zudem findet in Köniz jährlich das Gurtenfestival mit nationaler Ausstrahlung statt.  
  • Die zahlreichen grossen Vereine im Breitensport, z. B. im Fussball, Unihockey, Volleyball und Handball, haben ein Einzugsgebiet, das weit über Köniz hinausreicht. Zur Könizer Sportwelt gehören die Sprint-Weltmeisterin Mujinga Kambundji und Unihockey-Cupsieger Floorball Köniz Bern, die regelmässig national wahrgenommen werden.  
  • Köniz ist keine Stadt im klassischen Sinn, sondern eher eine kleine Schweiz, mit Ortsteilen, die Kantonen ähneln. Die Gemeinde hat eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Stadt und Land und erbringt viele Dienstleistungen für umliegende Gemeinden.
  • Köniz weist einen Umsatz in der Jahresrechnung von rund 250 Mio. Franken aus.

FILAG den aktuellen Gegebenheiten anpassen

Köniz ist eine Zukunftsgemeinde. Sie soll gemäss Raumbild des Kantons in Zukunft weiter stark und qualitativ wachsen. Köniz vereint Stadt und Land und stellt den Service Public in einem grossen Flächengebiet sicher. Ein solches Gebilde wird von der heutigen Systematik des FILAG ungenügend berücksichtigt.

Es gilt festzustellen, dass sowohl die Auswahl der Gemeinden mit Zentrumsfunktion wie auch die Systematik und die Höhe der Abgeltung der Zentrumslasten nicht nach einheitlichen Kriterien und stringent erfolgen, wie dies der aktuelle Bericht des Regierungsrats über den FILAG vermuten lässt. Vielmehr wurden bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des FILAG und auch anlässlich der bisherigen Evaluationen verschiedentlich Entscheide nach «politischen» Kriterien getroffen, um der heterogenen Ausgangslage der Berner Gemeinden Rechnung zu tragen. Das zeigt, dass sowohl in Bezug auf den Kreis der Berechtigten und die Höhe des Ausgleichs durchaus Spielraum besteht, der bis anhin auch regelmässig genutzt wurde. Die heutige Systematik lässt die Entwicklung der letzten 25 Jahre ausser Acht, weshalb eine Gesetzesanpassung in Erwägung gezogen werden muss. In seiner Antwort zur Vernehmlassung macht der Gemeinderat von Köniz entsprechende Vorschläge.

Auskunftsperson
Tanja Bauer, Gemeindepräsidentin, 079 203 27 20