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Teil-Überbauungsordnung «La Plaza»

16.06.2022 - Teil-Überbauungsordnung «La Plaza», ZPP Nr. 5/10 Zentrum Köniz Nord.

(Ordentliches Verfahren nach Art. 58 ff. und Art. 94 BauG)

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die vom Gemeinderat am 07. April 2021 beschlossene Teil-Überbauungsordnung «La Plaza», ZPP Nr. 5/10 Zentrum Köniz Nord in Anwendung von Art. 61 BauG mit Verfügung vom 25. April 2022 genehmigt.

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 09. Juni 2022 beschlossen, dass die Teil-Überbauungsordnung «La Plaza», ZPP Nr. 5/10 Zentrum Köniz Nord am 16. Juni 2022 in Kraft treten wird.

Dieser Inkraftsetzungsbeschluss kann gestützt auf Art. 60 ff. VRPG innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Die Unterlagen sind bei der Planungsabteilung Köniz, Landorfstrasse 1, 1. Stock, 3098 Köniz (Öffnungszeiten, Montag bis Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr), beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern einsehbar.