Baupublikation
Öffentliche Auflage:
Das Baugesuch und die Pläne liegen während der Einsprachefrist online auf: eBau-Portal. Sie liegen auch beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Bauinspektorat Köniz
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