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Zugänglichkeit von öffentlichen Wasserbezugsorten (Hydranten) 

07.04.2022 - Zugänglichkeit von öffentlichen Wasserbezugsorten (Hydranten) auf privaten Grundstücken.

Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass Sträu­cher und Hecken auf mindestens 50 cm Abstand um die Hydran­ten herum zurückgeschnitten werden müssen. Die Hydranten müssen - auch im Interesse der Hauseigentümer - gut sichtbar sein und von der Feuerwehr pro­blemlos bedient werden können.

 Ab April bis Ende Juli wird die alljährliche Hydrantenkon­trolle durchgeführt. Bei dieser Kontrolle prüfen Feuerwehrleute die Hydranten auf Funktions­tüchtigkeit und auf die Zugäng­lichkeit.

 Wir bitten die betroffenen Grund­eigentümer die Zugänglichkeit zu überprüfen und wo nötig zu ver­bessern.

Wir danken für das Verständnis.

 Feuerwehrkommando Köniz

Wasserversorgung Köniz