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Änderung dreier Verordnungen

17.03.2022 - Änderung dreier Verordnungen.

Der Gemeinderat hat am 10. März 2022 die Verwaltungsorganisationsverordnung und die Zivilschutzverordnung geändert (Inkrafttreten: 1. April 2022), und er hat die Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung geändert (Inkrafttreten: 1. Mai 2022).

Die Erlasse können bei der Gemeindekanzlei, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz eingesehen oder abgerufen werden unter www.koeniz.ch, Verwaltung, Reglemente/Verordnun­gen, hängige Erlasse.

Rechtsmittelbelehrung: Gestützt auf Art. 60 ff. des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege können die Änderungen innert 30 Tagen seit Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Recht