Änderung dreier Verordnungen
17.03.2022 - Änderung dreier Verordnungen.
Der Gemeinderat hat am 10. März 2022 die Verwaltungsorganisationsverordnung und die Zivilschutzverordnung geändert (Inkrafttreten: 1. April 2022), und er hat die Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung geändert (Inkrafttreten: 1. Mai 2022).
Die Erlasse können bei der Gemeindekanzlei, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz eingesehen oder abgerufen werden unter www.koeniz.ch, Verwaltung, Reglemente/Verordnungen, hängige Erlasse.
Rechtsmittelbelehrung: Gestützt auf Art. 60 ff. des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege können die Änderungen innert 30 Tagen seit Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Recht