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Änderung der Verordnung

10.03.2022 - Änderung der Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen durch Dritte.

Der Gemeinderat hat am 2. März 2022 eine Änderung der Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen durch Dritte beschlossen und auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.

Der Erlass kann bei der Gemeindekanzlei, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz eingesehen oder abgerufen werden unter www.koeniz.ch, Verwaltung, Reglemente/Verordnun­gen, hängige Erlasse.

Rechtsmittelbelehrung: Gestützt auf Art. 60 ff. des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege kann dieser Erlass innert 30 Tagen seit Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Recht