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Öffentliche Bekanntmachung

10.03.2022 - Änderung der baurechtlichen Grundordnung Zone für öffentliche Nutzungen Nr. 2/43 "Gymnasium und Seminar Lerbermatt".

Geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV)

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die vom Gemeinderat am 19. Juni 2019 beschlossene Änderung der baurechtlichen Grundordnung betr. Zone für öffentliche Nutzungen Nr. 2/43 "Gymnasium und Seminar Lerbermatt", bestehend aus

  • Änderung der besonderen Vorschriften zur ZöN Nr. 2/43
  • Änderung Schutzplan Naturobjekte, archäologische Schutzgebiete und -objekte, IVS-Objekte Teilgebiet untere Gemeinde
  • Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Hecken und Feldgehölze nach Art. 27 NSchG

in Anwendung von Art. 61 BauG mit Verfügung vom 19. Januar 2022 genehmigt.

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 19. Juni 2019 beschlossen, dass die Änderung der baurechtlichen Grundordnung betr. Zone für öffentliche Nutzungen Nr. 2/43 "Gymnasium und Seminar Lerbermatt" am 10. März 2022 in Kraft treten wird.

Dieser Inkraftsetzungsbeschluss kann gestützt auf Art. 60 ff. VRPG innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Die Unterlagen sind bei der Planungsabteilung Köniz, Landorfstrasse 1, 1. Stock, 3098 Köniz (Öffnungszeiten, Montag bis Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr), beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern einsehbar.