Baupublikation Heimweg 8
24.02.2022 - Abbruch bestehende Liegenschaft, Ersatzneubau mit vier Reiheneinfamilienhaus-Einheiten, Heimweg 8, 3097 Liebefeld.
Gesuchsteller: |
SWISS EXCLUSIVE INVEST GROUP AG, Grossmatt 37, 6314 Unterägeri |
Projektverfasser: |
ar3 architekten ag, Langmauerweg 6, 3011 Bern |
Ort: |
Heimweg 8, 3097 Liebefeld |
Parzelle: |
Geoportal >5172 |
Bauvorhaben: |
Abbruch bestehende Liegenschaft, Ersatzneubau mit vier Reiheneinfamilienhaus-Einheiten |
Nutzungszone: |
Wohnzone |
Bauklasse: |
IIa |
Ausnahme: |
Unterschreitung Strassenabstand nach Art. 59 Bst. c BauR i.V.m. Art. 69 Abs. 1 Best. b BauR und Art. 81 Abs. 1 SG |
Gewässerschutz: |
Ableiten der häuslichen Abwässer und des Regenabwassers in die öffentliche Kanalisation. Abwasseranschluss an die ARA. Gewässerschutzzone üB |
Einsprachefrist: bis und mit 25.03.2022.
Das Baugesuch und die Pläne liegen während der Einsprachefrist beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Bauinspektorat Köniz