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Baupublikation Bindenhausstrasse 33

10.02.2022 - Abbruch und Wiederaufbau Stöckli, Neubau Autounterstand, Bindenhausstrasse 33, 3098 Köniz.

Gesuchsteller:

Simon Matter, Bindenhausstrasse 31, 3098 Köniz

Projektverfasser:

Schneider Architektur und Planungen, Geristein 250, 3065 Bolligen

Ort:

Bindenhausstrasse 33, 3098 Köniz

Parzelle:

Geoportal>1464

Bauvorhaben:

Abbruch und Wiederaufbau Stöckli, Neubau Autounterstand

Nutzungszone:

Landwirtschaftszone

Ausnahme:

Art. 24 RPG für das Bauen ausserhalb des Baugebiets

Schutzzone:

Landschaftsschutzgebiet L1 – 1.6 Stierenmoos

Inventar:

Gebäude Nr. 33 erhaltenswert (wird aus dem Bauinventar entlassen)

Gewässerschutz:

Ableiten der häuslichen Abwässer über den neu zu erstellenden Anschluss an die private Erschliessungsleitung in die öffentliche Kanalisation. Abwasseranschluss an die ARA. Das Regenabwasser wird oberflächlich zur Versickerung gebracht. Gewässerschutzbereich üB.

Einsprachefrist: bis und mit 11. März 2022.

Öffentliche Auflage:

Das Baugesuch und die Pläne liegen während der Einsprachefrist beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf.

Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes).

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Bauinspektorat Köniz