Verfügung der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6
vom 28. September 2022
in Sachen
BLS Netz AG, Genfergasse 11, 3001 Bern (Enteignerin)
gegen
1. Grundeigentümer:innen der Liegenschaft Köniz Gbbl. Nr. 2005
sowie
2. (...) bis 13. (...) (Enteignete)
betreffend Enteignungsverfahren Köniz-Gbbl. Nr. 2005 (K06-0002/2019)
Der Vizepräsident der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6 verfügt:
-
Die Eingabe der Enteignerin vom 26. August 2022 inkl. Beilagen gehen an die Enteigneten.
-
Die von der Enteignerin eingereichten Unterlagen werden zu den Akten genommen.
-
Der Entscheid wird voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November 2022 eröffnet.
-
Diese Verfügung wird aufgrund der Vielzahl an Grundeigentümern (90 an der Zahl) gestützt auf Art. 36 lit. c VwVG im Bundesblatt und im Anzeiger Region Bern amtlich publiziert. Sie wird zudem der Enteignerin und den Enteigneten 2 bis 13 eingeschrieben eröffnet.
Der Vizepräsident
Mathias L. Zürcher, Rechtsanwalt