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Verfügung der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6

vom 28. September 2022
in Sachen
BLS Netz AG, Genfergasse 11, 3001 Bern (Enteignerin)
gegen
1. Grundeigentümer:innen der Liegenschaft Köniz Gbbl. Nr. 2005
sowie
2. (...) bis 13. (...) (Enteignete)
betreffend Enteignungsverfahren Köniz-Gbbl. Nr. 2005 (K06-0002/2019)
 
Der Vizepräsident der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6 verfügt:
  1. Die Eingabe der Enteignerin vom 26. August 2022 inkl. Beilagen gehen an die Enteigneten.
  2. Die von der Enteignerin eingereichten Unterlagen werden zu den Akten genommen.
  3. Der Entscheid wird voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November 2022 eröffnet.
  4. Diese Verfügung wird aufgrund der Vielzahl an Grundeigentümern (90 an der Zahl) gestützt auf Art. 36 lit. c VwVG im Bundesblatt und im Anzeiger Region Bern amtlich publiziert. Sie wird zudem der Enteignerin und den Enteigneten 2 bis 13 eingeschrieben eröffnet.
Der Vizepräsident
Mathias L. Zürcher, Rechtsanwalt