Baupublikation
14.09.2022 – Erstellen und Betreiben eines Gastronomiebetriebes im Erdgeschoss des noch nicht erstellten Gebäudes, Antrag auf Betriebsbewilligung C nach Gastgewerbegesetz, GGG (nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank), Oberriedgässli 8/8a, 3145 Köniz
Bauherrschaft: Swiss Bike Park AG, Oberriedgässli 6, 3145 Niederscherli
Projektverfasserin: Gauer Itten Messerli Architekten AG, Altenbergstrasse 28, 3013 Bern
Bauvorhaben: Erstellen und Betreiben eines Gastronomiebetriebes im Erdgeschoss des noch nicht erstellten Gebäudes, Antrag auf Betriebsbewilligung C nach Gastgewerbegesetz, GGG (nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank)
Standort: Oberriedgässli 8/8a, 3145 Köniz, Parzellen Nr. 745 (BR10724), Nutzungsvorschriften: UeO 21/01 Bike Park Oberried
Gewässerschutzmassnahmen: Die zusätzlich errichteten Entwässerungsapparate werden der Kanalisation zugeleitet und in die ARA Sensetal Laupen abgeleitet. Das anfallende Regenabwasser der Terrasse wird versickert. Gewässerschutzbereich üB.
Auflage- und Einsprachefrist: 7. Oktober 2022
Auflagestelle: Gemeinde Köniz, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz
Elektronischer Zugriff: eBau-Portal
eBau Nummer: 2022-937
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Ostermundigen, 7. September 2022