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Öffentliche Einsichtnahme Teilrevision Bauinventar

Das Bauinventar der Gemeinde Köniz ist von der Denkmalpflege des Kantons Bern überarbeitet worden. Es handelt sich um eine Teilrevision. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die erhaltenswerten Inventarobjekte und die allfällige Neuaufnahme von Inventarobjekten im Rahmen der ordentlichen Nachführung des Bauinventars.

Vor der Inkraftsetzung durch das kantonale Amt für Kultur werden die teilrevidierten Bauinventare gemäss Art. 13d i.V. mit Art. 13a Abs. 1 BauV veröffentlicht.

Interessierte haben die Möglichkeit, die Entwürfe 

von Montag, 22. August, bis und mit Donnerstag, 20. Oktober 2022

einzusehen. Die Unterlagen liegen bei der Gemeinde Köniz öffentlich auf und können dort während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gemeinde Köniz, am Schalter im 1. Stock
Landorfstrasse 1
3098 Köniz

Öffnungszeiten: 
Montag bis Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Zusätzlich können die Unterlagen auf dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland (Poststrasse 25, Ostermundigen) oder online auf der Webseite der Denkmalpflege des Kantons Bern eingesehen werden.

Nach Art. 13a BauV können sich die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a BauG genannten Personen, Organisationen und Behörden zum Entwurf äussern und Anträge stellen.

Äusserungen und Anträge müssen schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) bei der Denkmalpflege des Kantons Bern (Schwarztorstrasse 31, Postfach, 3001 Bern) eingereicht werden.

Es ist nicht möglich, die Aufnahme eines Objekts ins Bauinventar mit einem Rechtsmittel anzufechten. Es kann mit Beschwerde nur gerügt werden, dass das Inventar unvollständig sei, also Objekte darin fehlen würden (Artikel 13a Abs. 4 BauV).

Eigentümerinnen und Eigentümer, die möchten, dass ihr Objekt aus dem Inventar entlassen wird, können dies im Baubewilligungs- oder Nutzungsplanverfahren verlangen.

Im Übrigen wird auf Art. 13a-c BauV verwiesen.

Bern, 15. August 2022
Amt für Kultur, Denkmalpflege des Kantons Bern