Baupublikation
06.08.2022 – Um- und Ausbau Stöckli, Abbruch Anbau, Ersatz Stückholzheizung durch Holzschnitzelheizung, Neubau Unterstand, Hubelweidweg 12, 3144 Gasel
Gesuchsteller:
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Markus Schenkel, Frischingweg 41, 3084 Wabern
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Projektverfasser:
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weberarchitekten, Gürbeweg 14, 3123 Belp
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Ort:
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Hubelweidweg 12, 3144 Gasel
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Parzelle:
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Bauvorhaben:
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Um- und Ausbau Stöckli, Abbruch Anbau, Ersatz Stückholzheizung durch Holzschnitzelheizung, Neubau Unterstand
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Nutzungszone:
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Landwirtschaftszone
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Ausnahme:
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Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb des Baugebiets nach Art. 24c RPG
Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung der Raumhöhe nach Art. 67 BauV i.V.m. Art. 26 BauG
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Inventar:
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Gebäude Nr. 12 erhaltenswert
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Gewässerschutz:
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Ableiten der häuslichen Abwässer über den vorhandenen privaten Anschluss in die öffentliche Kanalisation. Abwasseranschluss an die ARA. Das Regenabwasser des Daches sowie des Unterstandes wird oberflächlich zur Versickerung gebracht. Gewässerschutzbereich üB.
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Einsprachefrist: bis und mit 5. September 2022
Öffentliche Auflage:
Elektronisch eingereichte Baugesuche können während der Auflagefrist im eBau-Portal eingesehen werden (unter «Anmeldung für Gesuchstellende und Gemeinden»). Dafür benötigen Sie ein BE-Login-Konto. Falls Sie noch keines besitzen, können Sie sich jederzeit registrieren. Das Baugesuch liegt zudem beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Bauinspektorat Köniz